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Todesanzeigen
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PostHeaderIcon Im Anschluß

Was Sie anschließend erledigen sollten:

  • Abmeldung des/der Verstorbenen bei den Meldeämtern allfälliger Zweit- und Nebenwohnsitzen
  • Bei der zuständigen Pensions- und Krankenversicherung führen Sie die Abmeldung mit einer gebührenfreien Sterbeurkunde durch
  • An- und Ummeldungen bei privaten Versicherungen sind jeweils mit einer vergebührten Sterbeurkunde zu erledigen
  • Eine vergebührte Sterbeurkunde ist zum Notar mitzunehmen. Das Standesamt verständigt das örtliche Bezirksgericht vom Todesfall. Die Verlassenschaftsabhandlung selbst wird vom zuständigen Notar, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird, durchgeführt.

 

Zum Besuch beim Notar bereiten Sie bitte folgenden Dokumente vor:
  • Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des/der Verstorbenen
  • letztwillige Verfügung(en)
  • letzter Pensionsabschnitt des/der Verstorbenen
  • kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass (z.B.: Kontoauszüge, Belege über Forderungen und Verbindlichkeiten, Versicherungen, Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, wichtige Verträge, Firmenbuchauszüge, Kfz-Papiere)
Ihr zuständiger Notar berät Sie gerne weiter.

 

 

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