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Todesanzeigen
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PostHeaderIcon Erste Schritte

Was Sie bei einem Todesfall zunächst veranlassen sollten:

  • wenn Sie es wünschen verständigen sie den Pfarrer, um dem Verstorbenen den letzten Segen zu geben;

  • verständigen Sie den Gemeindearzt; Nach Ausstellung des Totenbeschauscheines kann die Abholung durch uns erfolgen.

  • verständigen Sie die Polizei, falls der Tod durch einen Unfall oder Fremdeinwirken eingetreten ist.

 

Folgende Dokumente sollten Sie bereit halten:
  • Totenbeschauschein (stellt der Gemeindearzt aus)
  • Geburtsurkunde (bzw. Geburts- und Taufschein)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. Heimatschein)
  • Heiratsurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • urkundlicher Nachweis für einen akademischen Grad
  • gültiger Reisepass (bei Ausländern)

 

Sollte der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenwohnheim eintreten, setzen Sie sich bitte gleich unverbindlich mit uns in Verbindung.

Unsere Aufgaben:

Wir besorgen alle zur reibungslosen Abwicklung eines Sterbefalles notwendigen Unterlagen und erledigen sämtliche Behördenwege. Wir kümmern uns um die Abholung und Verbringung der/des Verstorbenen zur Aufbahrungskapelle und gestalten die Trauerfeier nach ihren Wünschen.

 

 

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